Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Ausfertigungsdatum: 15.12.1989


§ 18 ProdHaftG Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten nach Maßgabe des § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.