Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Ausfertigungsdatum: 15.12.1989


§ 14 ProdHaftG Unabdingbarkeit

Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.