Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. PrfgZFrankrV
  4. § 3
< § 2
Schlußformel >

(PrfgZFrankrV)
Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Ausfertigungsdatum: 16.06.1977


§ 3 PrfgZFrankrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz