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< § 2
Anlage >

(PrfgZAUTV)
Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Ausfertigungsdatum: 12.04.1990


Schlußformel PrfgZAUTV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Wirtschaft

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