Hilfsmerkmale der Erhebungen sind: 
        
            - 1.
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                Name, Anschrift, Telefonnummern und Adressen für elektronische Post der Erhebungseinheiten, 
- 2.
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                Name, Telefonnummern und Adressen für elektronische Post der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen sowie 
- 3.
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                für die Erhebung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 zusätzlich Name und Anschrift der Verwaltungseinheit, Gebäude- und Wohnungsnummer sowie Lage der Wohnung im Gebäude.