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Postlaufbahnverordnung (PostLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes


Ausfertigungsdatum: 12.01.2012

Stand: Geändert durch Art. 6 Abs. 2 G v. 28.5.2015 I 813

Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich, Grundsätze
§ 2 Gestaltung der Laufbahnen
§ 3 Qualifizierung bei Laufbahnwechsel
§ 4 Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
§ 5 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
§ 6 Beurteilung und Beförderung
§ 7 Fachspezifische Qualifizierungen für den Aufstieg
§ 8 Überleitungs- und Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2)
Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 und 3) Zuordnung der bei der Deutschen Bundespost eingerichteten Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes zu den Laufbahnen nach § 2 dieser Verordnung sowie zu den Laufbahnen nach § 6 der Bundeslaufbahnverordnung

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