(PostG)
Postgesetz

Ausfertigungsdatum: 22.12.1997


§ 1 PostG Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.