(POSTBANKErnAnO 1993)
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTBANK


Ausfertigungsdatum: 14.06.1993

I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Bereich -
der Leiterin, dem Leiter der Postbank Zentralstelle
den Leiterinnen, den Leitern der Postbank Niederlassungen.


II.

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.


III.

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, frühestens jedoch ab 1. Juli 1993, in Kraft.


Schlußformel

Deutsche Bundespost POSTBANK
Generaldirektion
Der Vorstand