Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen, Arbeiten im Team,
- 7.
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Anfertigen und Anwenden von Arbeitsunterlagen,
- 8.
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Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 9.
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Bearbeiten und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 10.
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Anwenden von Bügeltechniken,
- 11.
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Ausführen von Näharbeiten,
- 12.
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Fertigen von Raumdekorationen,
- 13.
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Fertigen von Polsterbezugsteilen,
- 14.
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Ausführen von Verzierungs- und Abschlussarbeiten,
- 15.
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Herstellen von Bezügen und Überwürfen,
- 16.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.