Ausfertigungsdatum: 20.08.2013
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sind verpflichtet, ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern. Die körperliche Leistungsfähigkeit soll regelmäßig überprüft werden.