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Kontrollgremiumgesetz (PKGrG)
Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes


Ausfertigungsdatum: 29.07.2009

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 5.1.2017 I 17

§ 1 Kontrollrahmen
§ 2 Mitgliedschaft
§ 3 Zusammentritt
§ 4 Pflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung
§ 5 Befugnisse des Kontrollgremiums, Amtshilfe
§ 5a Ständiger Bevollmächtigter
§ 5b Ernennung und Rechtsstellung
§ 6 Umfang der Unterrichtungspflicht, Verweigerung der Unterrichtung
§ 7 Beauftragung eines Sachverständigen
§ 8 Eingaben
§ 9 Mitberatung
§ 10 Geheime Beratungen, Bewertungen, Sondervoten
§ 11 Unterstützung der Mitglieder durch eigene Mitarbeiter
§ 12 Beschäftigte des Kontrollgremiums
§ 12a Amtsbezüge der oder des Ständigen Bevollmächtigten
§ 13 Berichterstattung
§ 14 Gerichtliche Zuständigkeit

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