Ausfertigungsdatum: 30.01.1996
(Fundstelle: BGBl. I 1996, 161 - 168)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | ||||
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1 | 2 | 3 | 4 | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||||
1 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |||
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen | ||||||
c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen | ||||||
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern | ||||
b) | Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären | ||||||
c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen | ||||||
d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||||||
3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) | a) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen | ||||
b) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | ||||||
c) | Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern | ||||||
d) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen | ||||||
4 | Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene (§ 4 Nr. 4) | a) | Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen beschreiben | ||||
b) | persönliche Schutzausrüstungen handhaben | ||||||
c) | Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Wirksamkeit erhalten | ||||||
d) | Einrichtungen zur Brandbekämpfung handhaben | ||||||
e) | Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||||||
f) | Verhaltensregeln im Brandfall anwenden | ||||||
g) | Explosionsgefahren beschreiben und über Maßnahmen zum Explosionsschutz Auskunft geben | ||||||
h) | Gefahren beim Umgang mit und durch Einwirkung von Arbeitsstoffen beschreiben | ||||||
i) | Regeln der Arbeitshygiene beachten und Maßnahmen der Arbeitshygiene ergreifen | ||||||
k) | Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten | ||||||
5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 5) | a) | über mögliche Umweltbelastungen und Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung Auskunft geben | ||||
b) | berufsbezogene Regelungen des Umweltschutzes nennen | ||||||
c) | Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ergreifen | ||||||
d) | Abfälle und Reststoffe unter Beachtung von Abfallbeseitigungsvorschriften sammeln und lagern | ||||||
6 | Einsetzen von Energieträgern und rationelle Energienutzung (§ 4 Nr. 6) | a) | die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen | ||||
b) | Einsatz und Wirkungsweise der Energieträger und der jeweiligen Geräte beschreiben | ||||||
c) | Methoden des Wärmetausches unterscheiden | ||||||
d) | mit Energieträgern heizen, kühlen, temperieren und die entsprechenden Geräte bedienen; Energien ökonomisch einsetzen | ||||||
e) | Gleichungen der mechanischen, thermischen und elektrischen Energie unter Verwendung der SI-Einheiten und SI-Größen anwenden | ||||||
f) | Gefahren im Umgang mit Energieträgern beschreiben | ||||||
7 | Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten (§ 4 Nr. 7) | ||||||
7.1 | stationäre Einrichtungen (§ 4 Nr. 7 Buchstabe a) | a) | die Notwendigkeit von Be- und Entlüftungseinrichtungen beschreiben | 2 | |||
b) | Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperreinrichtungen bedienen und pflegen | ||||||
c) | die Kennzeichnung von Rohrleitungen nennen | ||||||
7.2 | Laborgeräte (§ 4 Nr. 7 Buchstabe b) | a) | über mechanische und thermische Eigenschaften von Laborgeräte-Werkstoffen sowie über ihr Verhalten gegenüber Chemikalien Auskunft geben | 4 | |||
b) | Laborgeräte aus Glas, Porzellan, Metall, Holz, Gummi und Kunststoff zum Aufbewahren, Lagern, Trennen, Vereinigen und Reinigen von Arbeitsstoffen einsetzen | ||||||
c) | Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion und Verschleiß ergreifen | ||||||
d) | Arbeitsgeräte reinigen | ||||||
e) | Lupe und Mikroskop einsetzen und pflegen | ||||||
8 | Bearbeiten von Werkstoffen und Herstellen von Schlauch- und Rohrverbindungen (§ 4 Nr. 8) | a) | über Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen Auskunft geben | 8 | |||
b) | die Werkstoffe Glas, Gummi und Kunststoff bearbeiten | ||||||
c) | Flächen und Volumina berechnen | ||||||
d) | Schlauch- und Rohrverbindungen Einsatzgebieten zuordnen | ||||||
e) | aus den Werkstoffen Glas, Gummi und Kunststoff Verbindungen herstellen, abdichten und lösen | ||||||
f) | metallische und nichtmetallische Werkstoffe nach einfachen technischen Zeichnungen manuell und maschinell bearbeiten, insbesondere formen, biegen, trennen, feilen, bohren und gewindeschneiden | ||||||
9 | Umgehen mit Arbeitsstoffen (§ 4 Nr. 9) | a) | den Aufbau der Stoffe aus Atomen und Molekülen beschreiben | 8 | |||
b) | den Aufbau des Periodensystems aus Haupt- und Nebengruppen beschreiben | ||||||
c) | Oxidation und Reduktion unterscheiden | ||||||
d) | Aggregatzustände, ihre Zustandsänderungen und die dabei stattfindenden Änderungen des Energieinhalts beschreiben | ||||||
e) | Stoffportionen definieren und die Zusammensetzung von Mischphasen berechnen | ||||||
f) | Reaktionsgleichungen aufstellen | ||||||
g) | über Gefahrensymbole und die Bezeichnung von Arbeitsstoffen Auskunft geben | ||||||
h) | Arbeitsstoffe kennzeichnen | ||||||
i) | Arbeitsstoffe rationell einsetzen | ||||||
k) | mit Säuren, Hydroxiden und Salzen sowie deren Lösungen umgehen | ||||||
l) | die Umsetzung konzentrierter und verdünnter Säuren und Laugen mit Metallen durch Reaktionsgleichungen darstellen | ||||||
m) | mit organischen Lösemitteln umgehen | ||||||
n) | Aufbau und Einsatz von Reduzierventilen beschreiben | ||||||
o) | Gase entnehmen und Reduzierventile handhaben | ||||||
p) | den Einfluß von Druck und Temperatur auf das Volumen von Gasen beschreiben | ||||||
q) | Gase nachweisen und bestimmen | ||||||
10 | Vereinigen, Trennen und Reinigen von Arbeitsstoffen (§ 4 Nr. 10) | ||||||
10.1 | physikalische Methoden (§ 4 Nr. 10 Buchstabe a) | a) | physikalische Methoden der Stofftrennung, -Vereinigung und -reinigung nennen | 7 | |||
b) | Flüssigkeiten und Feststoffe vereinigen | ||||||
c) | Feststoffe zerkleinern und sieben | ||||||
d) | Feststoffe von Flüssigkeiten durch Sedimentieren, Dekantieren, Filtrieren und Eindampfen trennen | ||||||
e) | Feststoffe durch Umkristallisieren und Flüssigkeiten durch Destillieren reinigen | ||||||
f) | Feststoffe und organische Lösemittel trocknen | ||||||
10.2 | chemische Methoden (§ 4 Nr. 10 Buchstabe b) | a) | chemische Methoden der Stofftrennung, -Vereinigung und -reinigung nennen | 5 | |||
b) | qualitative Einzelnachweise von Kationen und Anionen durchführen sowie Reaktionen durch Gleichungen darstellen | ||||||
c) | gravimetrische und volumetrische Bestimmungen durchführen sowie Reaktionen durch Gleichungen darstellen | ||||||
d) | Massenanteil, Massenkonzentration und Stoffmengenkonzentration berechnen | ||||||
11 | Messen physikalischer Größen, Bestimmen von Stoffkonstanten und elektrotechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 11) | ||||||
11.1 | physikalische Größen (§ 4 Nr. 11 Buchstabe a) | a) | Meßgeräte und -einrichtungen beschreiben und Einsatzbereichen zuordnen | 3 | |||
b) | Länge, Volumen und Masse bestimmen | ||||||
c) | Aufbau und Funktionsweise von Druckmeßgeräten beschreiben | ||||||
d) | den Druck von Luft und Gasen bestimmen | ||||||
e) | Aufbau, Funktionsweise und Einsatzbereiche von Temperaturmeßgeräten beschreiben | ||||||
f) | die Temperatur von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen messen | ||||||
g) | den pH-Wert bestimmen | ||||||
11.2 | Stoff-Konstanten (§ 4 Nr. 11 Buchstabe b) | a) | die Bestimmung der Dichte von Feststoffen und Flüssigkeiten beschreiben | 4 | |||
b) | die Dichte von Feststoffen und Flüssigkeiten bestimmen | ||||||
c) | Apparaturen zur Bestimmung von Schmelz- und Siedepunkt beschreiben | ||||||
d) | Schmelz- und Siedepunkte bestimmen | ||||||
e) | die Bedeutung von Stoffkonstanten beschreiben | ||||||
11.3 | elektrotechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 11 Buchstabe c) | a) | elektrische Einheiten nennen und den Zusammenhang zwischen elektrischen Größen beschreiben | 5 | |||
b) | Spannung, Widerstand und Stromstärke messen | ||||||
c) | Widerstände mit der Wheatstoneschen Brücke bestimmen | ||||||
d) | einfache elektrische Schaltpläne lesen und erstellen | ||||||
e) | Schaltungen anfertigen und Geräte montieren | ||||||
12 | Anwenden mikrobiologischer Arbeitstechniken (§ 4 Nr. 12) | a) | über Stoffwechsel, Reizbarkeit, Fortpflanzung, Wachstum und Bewegung als Kennzeichen des Lebens Auskunft geben | 3 | |||
b) | den grundlegenden Zellaufbau beschreiben | ||||||
c) | über Bakterien und Pilze und deren Bedeutung in der Natur zum Stoffabbau, in der Biotechnik, bei der Herstellung von Nahrungs- und Arzneimitteln, im Umweltschutz sowie als Krankheitserreger Auskunft geben | ||||||
d) | Keime in der Umwelt anhand von Luft- und Wasserproben sowie von Fingerabdrücken nachweisen | ||||||
e) | Anzahl, Form und Farbe von Kolonien auf Fangplatten bestimmen | ||||||
f) | zur Anwendung kommende Impftechniken beim Nachweis von Keimen unterscheiden | ||||||
g) | über Wachstumsbedingungen von Keimen Auskunft geben | ||||||
h) | Sterilisation und Desinfektion unterscheiden | ||||||
i) | die Wirkung von Sterilisations- und Desinfektionsmethoden nachweisen | ||||||
k) | eine Gärung durchführen und ein Gärungsprodukt nachweisen | ||||||
13 | Dokumentieren von Arbeitsabläufen und -ergebnissen (§ 4 Nr. 13) | a) | Dokumentationsarten unterscheiden und den Dokumentationswert beschreiben | 3 | |||
b) | Arbeitsabläufe und –ergebnisse protokollieren | ||||||
c) | Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen |
1 | mechanische Arbeiten (§ 4 Nr. 14) | ||||||
1.1 | Mechanik von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen (§ 4 Nr. 14 Buchstabe a) | a) | die Mechanik von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen charakterisieren | 3 | |||
b) | Kräfte bestimmen und berechnen | ||||||
c) | elastische Größen bestimmen | ||||||
d) | die Oberflächenspannung messen und Berechnungen durchführen | 4 | 2 | ||||
e) | die Viskosität nach verschiedenen Methoden bestimmen und berechnen | ||||||
f) | Gesetzmäßigkeiten bei strömenden Flüssigkeiten und Gasen überprüfen und Berechnungen durchführen | ||||||
g) | Vakuumapparaturen beschreiben und handhaben | ||||||
1.2 | schwingende Systeme einschließlich Akustik (§ 4 Nr. 14 Buchstabe b) | a) | Messungen an schwingenden Systemen durchführen | 2 | 2 | ||
b) | Meßgrößen und -methoden unterscheiden und einfache akustische Messungen durchführen | ||||||
2 | wärmetechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 15) | a) | Messungen und Berechnungen zur Wärmeausdehnung durchführen | 7 | |||
b) | Wärmekapazität, spezifische Wärmekapazität, Umwandlungswärmen bei Phasenumwandlungen kalorimetrisch bestimmen und Berechnungen durchführen | ||||||
c) | Wirkungsgrade bei Energieumwandlungen bestimmen | 2 | 4 | ||||
d) | Luftfeuchte messen und berechnen | ||||||
e) | Gesetzmäßigkeiten zum Wärmeübergang und zur Wärmeisolierung sowie zur Wärmeleitung und Wärmestrahlung erklären | ||||||
f) | die relative molare Masse bestimmen und Berechnungen durchführen | ||||||
3 | optische Arbeiten (§ 4 Nr. 16) | a) | fotometrische Größen und ihre Einheiten zuordnen sowie Beleuchtungsstärke messen und berechnen | 5 | 4 | 3 | |
b) | Anwendung optischer Verfahren in der Meßtechnik zuordnen | ||||||
c) | Messungen zur geometrischen Optik durchführen | ||||||
d) | über Untersuchungsverfahren in der Farbmetrik Auskunft geben | ||||||
e) | Versuche zur Beugung und Interferenz durchführen | ||||||
f) | Bestimmungen und Messungen mit dem Mikroskop durchführen | ||||||
g) | fotografische und elektronische Abbildungen herstellen und bearbeiten | ||||||
4 | elektrotechnische und elektronische Arbeiten (§ 4 Nr. 17) | a) | elektrische und elektronische Schaltpläne und die dazu notwendigen Schaltzeichen lesen | 7 | |||
b) | elektrotechnische und elektronische Bauteile und Grundschaltungen anwenden und Berechnungen durchführen | ||||||
c) | elektrotechnische Grundlagen von Meß- und Untersuchungsverfahren beschreiben sowie elektrotechnische Größen bestimmen und berechnen | 9 | 5 | ||||
d) | elektrische Parameter im Wechselstromkreis bestimmen und Berechnungen durchführen | ||||||
e) | Frequenzverhalten von RC-Gliedern bestimmen und Berechnungen durchführen | ||||||
5 | Röntgen- und Kernstrahlungsmeßtechnik (§ 4 Nr. 18) | a) | Entstehung, Eigenschaften und Nachweis von Röntgen- und Kernstrahlung sowie Methoden der Messung beschreiben | 1 | 2 | ||
b) | Sicherheitsmaßnahmen zum Strahlenschutz beschreiben und anwenden | ||||||
c) | Kernstrahlungsmessungen und -berechnungen durchführen | ||||||
6 | Werkstoffe und Werkstoffprüfung (§ 4 Nr. 19) | a) | Metalle, Kunststoffe, Keramik und Glas hinsichtlich ihres atomaren und molekularen Aufbaues sowie in ihren physikalischen Eigenschaften unterscheiden | 2 | 2 | ||
b) | Methoden und physikalische Grundlagen der zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung beschreiben und verschiedene Werkstoffe nach einer zerstörenden Methode prüfen | ||||||
7 | instrumentelle Analytik (§ 4 Nr. 20) | a) | Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Analysengeräten beschreiben | 3 | 7 | 4 | |
b) | qualitative und quantitative Analysen und Messungen mittels elektrischer, optischer und chromatographischer Verfahren durchführen und unter Berücksichtigung von Fehlerquellen auswerten | ||||||
c) | Infrarot-, Massen- und Kernresonanzspektroskopie sowie Kristallstrukturanalyse als Methoden der Strukturaufklärung unterscheiden und Anwendungsmöglichkeiten zuordnen | ||||||
d) | einfache Messungen zur Strukturaufklärung durchführen und auswerten | ||||||
8 | verfahrenstechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 21) | a) | thermische und mechanische Verfahren beschreiben und Einsatzgebieten zuordnen | 2 | 2 | ||
b) | eine homogene Flüssigkeitsmischung rektifizieren | ||||||
c) | ein heterogenes Gemisch zentrifugieren | ||||||
9 | Leittechnik (§ 4 Nr. 22) | ||||||
9.1 | Sensortechnik (§ 4 Nr. 22 Buchstabe a) | a) | Funktionsweise von Sensoren erklären und die Umwandlung von Meßsignalen beschreiben | 4 | 2 | ||
b) | Sensoren Aufgabengebieten zuordnen und anwenden | ||||||
c) | Meßgeräte auf Funktion prüfen, kalibrieren und anwenden | ||||||
9.2 | Steuerungstechnik (§ 4 Nr. 22 Buchstabe b) | a) | über Elemente der Steuerungstechnik Auskunft geben | 3 | 2 | ||
b) | einen einfachen Funktionsplan mit logischen Verknüpfungen erstellen und ein Fließbild entwickeln | ||||||
c) | eine einfache Ablaufsteuerung aufbauen und ihre Funktion an der entsprechenden Apparatur überprüfen | ||||||
d) | Anwendungen der Steuerungstechnik unterschiedlichen Einsatzgebieten zuordnen | ||||||
9.3 | Regelungstechnik (§ 4 Nr. 22 Buchstabe c) | a) | Prinzip und Ziel des Regelns beschreiben | 3 | 3 | ||
b) | Regler nach Art, Bedeutung und Wirkungsweise unterscheiden | ||||||
c) | über das zeitliche Verhalten von Regelstrecken Auskunft geben | ||||||
d) | Regelkreis mit Proportional-Regler aufbauen, in Betrieb nehmen und optimieren | ||||||
10 | informationstechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 23) | a) | über Prinzipien und Anwendungsmöglichkeiten der Informatik und Digitaltechnik im Laborbereich Auskunft geben | 5 | |||
b) | über praktische Möglichkeiten der Datenerfassung, -Verarbeitung und -ausgabe im Labor Auskunft geben | ||||||
c) | Funktionspläne entwickeln | 6 | 4 | ||||
d) | Funktion von Schnittstellen beschreiben | ||||||
e) | Rechner zur Lösung labortechnischer Aufgaben, insbesondere zur Steuerung, Meßdatenerfassung und -auswertung sowie zur Kommunikation, einsetzen | ||||||
11 | Dokumentieren von Arbeitsabläufen und -ergebnissen (§ 4 Nr. 13) | a) | Versuchs- und Untersuchungsergebnisse sowie Meßwerte dokumentieren | 4 | 3 | 2 | |
b) | die Aussagekraft von Meßwerten und Ergebnissen beurteilen | ||||||
c) | Tabellenwerke und Fachliteratur nutzen | ||||||
12 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 24) | a) | Aufgaben der Qualitätssicherung für Produkte und Dienstleistungen beschreiben und über das Qualitätssicherungssystem Auskunft geben | 2 | 2 | 1 | |
b) | Bedeutung und Prinzip der Probennahme und Probenvorbereitung zur Gehalts- und Qualitätskontrolle beschreiben | ||||||
c) | über statistische Methoden der Qualitätssicherung Auskunft geben | ||||||
d) | Instrumente der Qualitätssicherung anwenden |