Ausfertigungsdatum: 03.08.1977
            (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 732;
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
| Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung ausgeschlossen ist | 
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| 1 | Stoffe mit antimikrobieller Wirkung wie Antibiotika und Sulfonamide sowie sonstige Stoffe mit konservierender oder antioxydierender Wirkung | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | Beeinflussung der Haltbarkeit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel | 
| 2 | Papain und andere Stoffe mit proteolytischer Wirkung (Zartmacher) | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | Beeinflussung der Beschaffenheit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel | 
| 3 *) | Thyreostatika | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete | 
| 4 *) | Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und Ester | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete | 
| 5 *) | 17β-Östradiol oder seine esterartigen Derivate | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete | 
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