(PharmStV)
Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Ausfertigungsdatum: 03.08.1977


§ 6 PharmStV

Unberührt bleiben futtermittelrechtliche Vorschriften, nach denen Stoffe als Futtermittel oder als Zusatzstoffe zu Futtermitteln in den Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen.