(PharmStV)
Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Ausfertigungsdatum: 03.08.1977


§ 4 PharmStV

Die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe werden, soweit sie nicht Stoffe mit pharmakologischer Wirkung sind, den Stoffen mit pharmakologischer Wirkung gleichgestellt.