(PharmStV)
Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Ausfertigungsdatum: 03.08.1977


§ 1 PharmStV

Die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe dürfen den in dieser Anlage bezeichneten Tieren für die dort genannten Anwendungsgebiete nicht zugeführt werden.