(PharmAusbV 2009)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin

Ausfertigungsdatum: 10.06.2009


§ 1 PharmAusbV 2009 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Pharmakant/Pharmakantin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.