(PharmAusbErprobV)
Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin


Ausfertigungsdatum: 12.06.2002

Stand: Geändert durch Art. 8 V v. 17.7.2007 I 1402

§ 5 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.