(PharmAusbErprobV) Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die
Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
Ausfertigungsdatum: 12.06.2002
Stand: Geändert durch Art. 8 V v. 17.7.2007 I 1402
§ 5 Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.
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