(PfWirtAusbV 2010)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin

Ausfertigungsdatum: 07.06.2010


§ 1 PfWirtAusbV 2010 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.