Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV)
Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

Ausfertigungsdatum: 27.06.2013


Anlage 1 PflSchGerätV (zu § 1 Absatz 1) Muster eines Antragsformulars nach § 1

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1964)


Antrag
Antragsteller:

Sachbearbeiter/in:

Ort:Datum:
Telefon:



auf ☐ Prüfung


☐ erneute Anerkennung


☐ Übertragung der Anerkennung


und/oder

auf eine ☐ Eintragung in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ des nachstehend genannten Pflanzenschutzgerätes/Pflanzenschutzgeräteteiles:


Hersteller des Gerätes:

Bezeichnung des Gerätes:

Ausführung:

bei erklärten Geräten: E-Nr.

Geräteart:

Gerätebauart:

Vorgesehener Verwendungsbereich:


Beigefügte Unterlagen:

☐ Gebrauchsanleitung (1fach),

☐ Beschreibung des Gerätetyps

☐ Bildliche Darstellung des Gesamtgerätes

☐ Bestätigung über die unfallschutztechnisch einwandfreie Ausführung des Gerätes

☐ erforderlichenfalls zur Antragsprüfung notwendige Bestätigung über die Einhaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung

☐ erforderlichenfalls zur Antragsprüfung notwendige Liste der in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ einzutragenden Ausführungen

Der Antragsteller ist über die Geräte verfügungsberechtigt. Er übernimmt mit der Bereitstellung der Geräte im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht die Haftung für all die Schäden, die sich aus der Prüfung und dem An- und Abtransport der Geräte ergeben und die nicht von dem Julius Kühn-Institut oder deren Beauftragten durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Der Antragsteller willigt ein, dass Dokumente, auch Prüfberichte, auf elektronischem Wege zwischen ihm und dem Julius Kühn-Institut ausgetauscht werden können. Ihm ist ferner bekannt, dass die Vertraulichkeit während der Prüfung im Prüflabor nicht immer gewährleistet werden kann, wenn andere Kunden anwesend sein sollten.


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