Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV)
Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

Ausfertigungsdatum: 27.06.2013


§ 6 PflSchGerätV Verwendungsverbot

Pflanzenschutzgeräte, die keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen oder nicht mit einer gültigen Plakette versehen worden sind, dürfen nicht verwendet werden.