(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
    
        (2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte: 
        
            - 1.
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                Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und der Struktur von Betrieben der Pferdewirtschaft, 
- 2.
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                Kontrollieren und Bewerten von Haltungsverfahren, Produktion und Dienstleistungen, 
- 3.
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                Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen, 
- 4.
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                Analysieren der Liquidität, Rentabilität und Stabilität, 
- 5.
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                Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation, 
- 6.
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                Beobachten und Bewerten von Märkten, 
- 7.
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                Erarbeiten und Anwenden von Vermarktungskonzepten, insbesondere bezogen auf Angebot, Nachfrage, Preisgestaltung und Werbung, 
- 8.
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                Beurteilen und Anwenden von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, 
- 9.
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                Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere unter Beachtung von Investitionen, Finanzierungen und Liquidität, 
- 10.
- 
                Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere von Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht, Tierseuchenrecht, Umweltrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie 
- 11.
- 
                Anwenden der betriebswirtschaftlichen Buchführung und der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.