Im Sinne dieser Verordnung ist
- 1.
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"Barwert" die Summe aller mittels jeweils marktüblicher Zinskurven auf den aktuellen Tag abgezinsten Zahlungsströme und
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"Wechselkurs" der Wert einer Fremdwährungseinheit, wie er sich auf der Grundlage der aktuellen, von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Referenzkurse ergibt.
Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein Euro-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die aktuellen Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen zugrunde zu legen.