Pelzveredler-Ausbildungsverordnung (PelzVAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pelzveredler/zur Pelzveredlerin

Ausfertigungsdatum: 29.07.1981


§ 5 PelzVAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.