Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;
- 2.
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs;
- 3.
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Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen, Werkzeuge und Einrichtung;
- 4.
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Annehmen und Lagern der Rohfelle;
- 5.
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Bearbeiten der Felle in der Wasserwerkstatt;
- 6.
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Bearbeiten der Felle an der Kürschnerbank;
- 7.
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Behandeln von Weichware;
- 8.
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Bearbeiten der Felle an der Kreismessermaschine;
- 9.
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Bearbeiten der Felle an der Entfleischmaschine;
- 10.
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Walken der Felle;
- 11.
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Läutern der Felle;
- 12.
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Bakeln der Felle;
- 13.
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Trocknen und Entfetten der Felle;
- 14.
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Mitwirken beim Färben, Grotzieren und Reservieren der Felle;
- 15.
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Bearbeiten der Felle an der Witt-, Streck- und Schleifmaschine;
- 16.
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Fertigmachen der Pelzfelle zur Auslieferung.