- 1.
- 
                            RechtBerufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten: 
- 1.1
- 
                            Personenbeförderungsrechteinschließlich der Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr 
- 1.2
- 
                            
                                StraßenverkehrsrechtDer Bewerber muss insbesondere
                                 
                                    - a)
- 
                                        die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse); 
- b)
- 
                                        die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht 
 
                                kennen.
                             
- 1.3
- 
                            ArbeitsrechtDer Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen. 
- 1.4
- 
                            Sozialversicherungsrecht 
- 1.5
- 
                            Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts 
- 1.6
- 
                            
                                Grundzüge des SteuerrechtsDer Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen:
                                 
                                    - a)
- 
                                        die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen; 
- b)
- 
                                        die Kraftfahrzeugsteuern; 
- c)
- 
                                        die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer. 
 
- 2.
- 
                            Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs 
- 2.1
- 
                            Zahlungsverkehr 
- 2.2
- 
                            Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife) 
- 2.3
- 
                            Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens 
- 2.4
- 
                            
                                BuchführungDer Bewerber muss insbesondere
                                 
                                    - -
- 
                                        ein Kassenbuch führen können; 
- -
- 
                                        Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Betriebseinnahmen-/-ausgaben-Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben. 
 
- 2.5
- 
                            Versicherungswesen 
- 3.
- 
                            
                                Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
                                 
                                    - -
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                                        Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen 
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                                        Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge 
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                                        Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge 
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                                        Bereitstellung der Fahrzeuge 
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                                        Fernsprech- und Funkverkehr. 
 
- 4.
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                            Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge