(PBAZV)
Postbankarbeitszeitverordnung

Ausfertigungsdatum: 20.06.2005


§ 1 PBAZV Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Für die bei der DB Privat- und Firmenkundenbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 7 nichts anderes bestimmt ist.