(1) Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Zumindest jeweils eine Klausur soll sich dabei im Schwerpunkt auf folgende Aufgabenstellungen beziehen: 
        
            - 1.
- 
                juristische Prüfung technischer Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster); 
- 2.
- 
                juristische Prüfung nichttechnischer Schutzrechte (Marken, Design); 
- 3.
- 
                Erstellung eines Schreibens aus der Rechtspraxis (insbesondere einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts oder einer Erwiderung auf einen Bescheid). 
        (2) Die Gegenstände der mündlichen Prüfung sollen folgenden Rechtsgebieten entnommen werden: 
        
            - 1.
- 
                bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht sowie gerichtliches Verfahrensrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Tätigkeit eines Patentanwalts oder Patentassessors von Bedeutung sind, 
- 2.
- 
                Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Recht der Arbeitnehmererfindungen, 
- 3.
- 
                Markenrecht, 
- 4.
- 
                Designrecht, 
- 5.
- 
                Sortenschutzrecht, 
- 6.
- 
                gewerblicher Rechtsschutz im Unionsrecht und in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, in Grundzügen auch im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, im Recht der Volksrepublik China und im Recht Japans, und 
- 7.
- 
                Berufsrecht der Patentanwälte.