(1) Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Zumindest jeweils eine Klausur soll sich dabei im Schwerpunkt auf folgende Aufgabenstellungen beziehen:
- 1.
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juristische Prüfung technischer Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster);
- 2.
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juristische Prüfung nichttechnischer Schutzrechte (Marken, Design);
- 3.
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Erstellung eines Schreibens aus der Rechtspraxis (insbesondere einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts oder einer Erwiderung auf einen Bescheid).
(2) Die Gegenstände der mündlichen Prüfung sollen folgenden Rechtsgebieten entnommen werden:
- 1.
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bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht sowie gerichtliches Verfahrensrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Tätigkeit eines Patentanwalts oder Patentassessors von Bedeutung sind,
- 2.
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Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Recht der Arbeitnehmererfindungen,
- 3.
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Markenrecht,
- 4.
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Designrecht,
- 5.
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Sortenschutzrecht,
- 6.
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gewerblicher Rechtsschutz im Unionsrecht und in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, in Grundzügen auch im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, im Recht der Volksrepublik China und im Recht Japans, und
- 7.
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Berufsrecht der Patentanwälte.