Passverordnung (PassV)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Ausfertigungsdatum: 19.10.2007


§ 1 PassV Muster für den Reisepass

Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 1 oder Anlage 1a abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.