Packmittel-Ausbildungsverordnung (PackmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen und zur Packmitteltechnologin

Ausfertigungsdatum: 20.05.2011


§ 1 PackmAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Packmitteltechnologen und der Packmitteltechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.