(OWiG§124V)
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Ausfertigungsdatum: 02.01.1975


§ 3 OWiG§124V

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.