Ausfertigungsdatum: 16.07.2015
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Planung und Anfertigung von
orthopädischen Schuhzurichtungen | mit 25 Prozent, |
| Anfertigung von orthopädieschuh-
technischen Hilfsmitteln | mit 30 Prozent, |
| Beratung | mit 10 Prozent, |
| Orthopädieschuhtechnik | mit 25 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Orthopädieschuhtechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn