§ 11 OrthopschuhmAusbV Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Anfertigung von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln,
2.
Beratung,
3.
Orthopädieschuhtechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
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