Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 9503-7 S. 24 - 25;
            
              bezgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote 
        
         
        
        Das Gesundheitsamt ..........
        
        -----------------------------
        
        Der Amtsarzt ................
        
         
        
        Der - Die - durch ............................... ausgewiesene
        
        - von Person bekannte -
        
         
        
        ..............................................................
        
                             (Vor- und Zuname)
        
         
        
        geboren am .................. in .............................
        
        wurde heute von mir auf Eignung zum Schiffsführer untersucht.
        
        Die Untersuchung hatte folgendes Ergebnis:
        
        1. Sehvermögen 1)
        
                                         (0 bei völligem Fehlen der
        
                                         Sehkraft, sonst Angabe in
        
                                         einem Dezimalbruch):
        
             ohne Brille                 rechts .......  links .......
        
             mit der gewohnheitsmäßig
        
             getragenen Brille           rechts .......  links .......
        
           Es überschreitet
        
             die Kurzsichtigkeit         rechts-links 10,0 Meterlinsen
        
                                                           (Dioptrien)
        
             die Übersichtigkeit         rechts-links  6,0 Meterlinsen
        
                                                           (Dioptrien)
        
             die einfache
        
             Stabsichtigkeit             rechts-links  4,0 Meterlinsen
        
             (Astigmatismus)                               (Dioptrien).
        
        Urteil: Sehvermögen ausreichend - nicht ausreichend.
        
        2. Hörvermögen 2)
        
             Flüstersprache     rechts ...........m
        
                                links  ...........m
        
             Umgangssprache     rechts ...........m
        
                                links  ...........m
        
             Trommelfellbefund  rechts ........... links ...........
        
        Urteil: Hörvermögen ausreichend - nicht ausreichend.
        
        ------------
        
        Nichtzutreffendes streichen
        
           1) Als ausreichend ist das Sehvermögen anzusehen, wenn die
        
              Sehschärfe auf dem besseren Auge mit oder ohne Brille
        
              mindestens 0,8 beträgt. Beträgt die Sehkraft auf dem anderen
        
              Auge 0,1 oder weniger oder fehlt dieses ganz, muß der - die -
        
              Untersuchte trotzdem ein plastisches Sehvermögen (Fähigkeit
        
              zum Schätzen der Entfernungen) besitzen; das Blickfeld des
        
              besseren Auges muß regelrecht sein. Liegt die Minderung der
        
              Sehkraft (bis auf 0,1 oder weniger) oder der Verlust des Auges
        
              noch kein volles Jahr zurück und ist das plastische Sehvermögen
        
              des - der - Untersuchten unzureichend, so ist die Untersuchung
        
              nach Ablauf des Jahres zu wiederholen.
        
              Bei Brillenträgern darf auf dem besseren Auge die
        
              Kurzsichtigkeit 10,0, die Übersichtigkeit 6,0, die einfache
        
              Stabsichtigkeit (Astigmatismus) 4,0 Meterlinsen (Dioptrien)
        
              nicht überschreiten. In Zweifelsfällen ist eine
        
              Zusatzuntersuchung durch einen vom Amtsarzt zu benennenden
        
              Facharzt herbeizuführen.
        
              Ein ausreichendes Sehvermögen darf nicht bescheinigt werden,
        
              wenn der - die Untersuchte an einer voraussichtlich
        
              fortschreitenden Krankheit der für die Sehkraft wesentlichen
        
              Teile des Auges leidet, die mit Wahrscheinlichkeit in kurzer
        
              Zeit eine erhebliche Verminderung der Sehkraft erwarten läßt.
        
           2) Das Hörvermögen ist als ausreichend anzusehen, wenn die
        
              Flüstersprache von Untersuchten
        
                 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf 3 m,
        
                 nach Vollendung des 25. Lebensjahres auf 2 m
        
              beiderseits deutlich verstanden wird.
        
              Bei Verdacht fortschreitender Schwerhörigkeit und in
        
              Zweifelsfällen soll zunächst das Gutachten eines vom Amtsarzt
        
              zu benennenden Facharztes eingeholt werden.
        
        3. Farbenunterscheidungsvermögen 1)
        
             Die Farben rot, grün, gelb und blau werden - im Verfahren
        
             von - Ishihara - Stilling - bei Anwendung des Anomaloskops
        
             - mit Sicherheit - nicht mit Sicherheit - unterschieden.
        
        4. Sonstige Eigenschaften
        
             Liegen bei dem - der - Untersuchten Anzeichen für das
        
             Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder liegen körperliche
        
             Mängel vor, die ihn - sie - als Schiffsführer ungeeignet
        
             erscheinen lassen ?
        
             ...........................................................
        
             ...........................................................
        
             Anzeichen welcher Krankheiten oder welcher körperlichen
        
             Mängel?
        
             ...........................................................
        
             ...........................................................
        
        5. Bemerkungen
        
         
        
        6. Gesamturteil
        
             Der Zustand des - der - Untersuchten läßt ihn - sie - als
        
             Schiffsführer geeignet - nicht geeignet - erscheinen.
        
         
        
        ................................  ..............................
        
               (Ort und Datum)                   (Unterschrift)
        
                                                    Amtsarzt
        
        ----------
        
        Nichtzutreffendes streichen
        
           1) Das Farbenunterscheidungsvermögen ist als ausreichend anzusehen,
        
              wenn die Tafeln Nr. 1, 10-16 und 22-25 von Ishihara (7., 9., 10.
        
              oder 11. Auflage) oder die Stilling'schen Tafeln (20. Auflage) mit
        
              Ausnahme der Tafel 7 mit genügender Sicherheit gelesen werden
        
              können. In Zweifelsfällen ist der - die - Bewerber(in) durch
        
              einen vom Amtsarzt zu benennenden Facharzt unter Verwendung des
        
              Anomaloskops zu untersuchen. Als ausreichend gilt ein
        
              Anomaloskop-Quotient von 0,7 bis 1,4.