(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympia-Münze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX. Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympia-Münze) geprägt.
(2) Das 3. Motiv wird wie auch die anderen Motive von allen 4 Münzämtern zu gleichen Teilen geprägt. Die Ausgabe beginnt am 8. Dezember 1971. Die Auflagenhöhe beträgt 20 Millionen Stück.
(3) Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Der Durchmesser beträgt 32,5 Millimeter, das Gewicht 15,5 Gramm.
(4) Der Entwurf für das 3. Motiv stammt von dem Bildhauer Siegmund Schütz, Berlin.
(6) Die Bildseite zeigt die figürliche Darstellung einer harmonisch komponierten Sportlergruppe, die von einem knienden Jüngling und einem knienden Mädchen gebildet wird. Die Umschrift lautet:
(7) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1971, 1806