Nach Maßgabe der Anlage 1 werden folgende Bestimmungen zum 22. Dezember 2019 durch die zuständige Behörde überprüft und gegebenenfalls aktualisiert:
- 1.
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die Festlegung von Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper,
- 2.
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die Einteilung von Oberflächenwasserkörpern innerhalb einer Flussgebietseinheit in Kategorien,
- 3.
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die Unterscheidung der Kategorien von Oberflächenwasserkörpern nach Typen,
- 4.
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die Einstufung von Oberflächenwasserkörpern als künstlich oder als erheblich verändert und
- 5.
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die Festlegung von typspezifischen Referenzbedingungen.
Die Bestimmungen werden danach alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.