Ausfertigungsdatum: 15.10.1954
Zölle und Verbrauchsteuern einschließlich der Umsatzausgleichsteuer werden nicht erhoben für Ausrüstung, Materialien und Einrichtungen der in Artikel II bezeichneten Art, die aus dem Zollauslande eingeführt und Stellen der Vereinigten Staaten oder Stellen anderer von den Vereinigten Staaten bezeichneter Regierungen übergeben oder die durch das deutsche Zollgebiet zur Lieferung an solche Stellen durchgeführt werden.