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Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung (ÖlHaftBeschV 1996)
Verordnung über die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Ölschadengesetz (Artikel 1 der Verordnung über die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Ölschadengesetz und zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie)

Ausfertigungsdatum: 30.05.1996


§ 2 ÖlHaftBeschV 1996 Zuständigkeit

Für die Ausstellung und Einziehung der Ölhaftungsbescheinigungen ist das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie zuständig.

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