Öko-Landbaugesetz (ÖLG)
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus

Ausfertigungsdatum: 07.12.2008


§ 16 ÖLG Ausschluss des Abweichungsrechts

Abweichungen von den in § 4 Abs. 5 Satz 2 und 3 und § 9 Abs. 1 Satz 2 enthaltenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens durch Landesrecht sind ausgeschlossen.