Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Betriebliche und technische Kommunikation,
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Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse,
- 7.
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Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 8.
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Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln,
- 9.
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Erfassen von Messwerten,
- 10.
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Warten von Betriebsmitteln,
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Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen,
- 12.
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Regeln von Produktionsprozessen,
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Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen,
- 14.
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Qualitätsmanagement,
- 15.
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Wärmebehandlung,
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Einsetzen von Vorrichtungen und Gestellen,
- 17.
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Oberflächentechnologie:
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- Alternative A:
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Chemische und elektrochemische Abscheidung von Metallen und Legierungen,
- Alternative B:
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Anodisationstechnik,
- Alternative C:
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Dünnschichttechnik,
- Alternative D:
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Feuerverzinken,
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Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen,
- 19.
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Entfernen von Beschichtungen,
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Beurteilen von Oberflächen,
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Verfahren der Umwelttechnik.