(NotSan-APrV)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Ausfertigungsdatum: 16.12.2013


§ 25 NotSan-APrV Übergangsvorschrift

Eine bis einschließlich 31. Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.