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Netzreserveverordnung (NetzResV)
Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve


Ausfertigungsdatum: 27.06.2013

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2016 I 3106

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich, Vorrang der Netzreserve, Umgang mit bestehenden Verträgen
§ 2 Zweck der Bildung einer Netzreserve, Systemsicherheit
§ 3 Prüfung und Bestätigung des Bedarfs an Erzeugungskapazität für die Netzreserve
§ 4 Verfahren, Möglichkeit zur Interessenbekundung
§ 5 Verträge mit Betreibern bestehender Anlagen
§ 6 Erstattung von Kosten bestehender Anlagen
§ 7 Art des Einsatzes der Netzreserve
§ 8 Anzeigepflicht und Stilllegungsverbot bei geplanten Stilllegungen
§ 9 Verfahren bei geplanter vorläufiger Stilllegung, Art des Einsatzes, Vergütung
§ 10 Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung
§ 11 (weggefallen)
§ 12 (weggefallen)

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