(NatSGVessertalV)
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal"

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 1 NatSGVessertalV Festsetzung

In dem in § 2 näher bezeichneten Umfang werden im Thüringer Wald Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal" festgesetzt.