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                            Mittellinie des Burg-Lübbener Kanals von der Mündung in die Spree südlich Lübben in südliche Richtung bis südliche Ortsgrenze Lübben, 
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                            entlang der südlichen Ortsgrenze in östliche Richtung bis zum westlichen Damm des A-Graben-Nord, 
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                            westlicher Damm des A-Graben-Nord in südliche Richtung bis in Höhe des 1. Wirtschaftsweges, der aus südlicher Richtung an den Nordumfluter heranführt, 
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                            westlicher Rand des in südlicher Richtung führenden Wirtschaftsweges, 
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                            ab Höhe Ragower Kahnfahrt südlicher Rand des Wirtschaftsweges in östliche Richtung bis Kreuzung mit dem Wirtschaftsweg, der vom VEG Radensdorf ins Weidesperrgebiet führt, 
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                            Wirtschaftsweg ausschließend in südliche Richtung bis zum nördlichen Ufer des Großen Fließes, 
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                            Nordufer des Großen Fließes unter Einschluß der uferbegleitenden Gehölze in östliche Richtung zur Brücke an der Mündung der Neuen Polenzoa, 
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                            Wirtschaftsweg ausschließend in nördliche Richtung bis zur Krümmung des Weges nach Westen, 
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                            in Verlängerung des Wirtschaftsweges in nördliche Richtung den Irrtumkanal einschließend bis zum Damm des Nordumfluters, 
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                            Damm des Nordumfluters ausschließend in östliche Richtung bis zur Straße Straupitz-Burg in der Straupitzer Buschmühle, 
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                            Straße ausschließend in südliche Richtung bis zum Großen Fließ, 
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                            Südufer des Großen Fließes unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in westliche Richtung bis Mündung des Weidengrabens, 
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                            östliches Ufer des Weidengrabens unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze bis Mündung Burg-Lübbener Kanal, 
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                            südliches Ufer des Burg-Lübbener Kanals unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze bis Gemarkungsgrenze Leipe-Burg, 
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                            Gemarkungsgrenze Leipe-Burg in südliche Richtung bis Rohrkanal, 
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                            Gemarkungsgrenze Raddusch-Burg ab Rohrkanal in südliche Richtung bis Vetschauer Mühlenfließ, 
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                            südliches Ufer des Vetschauer Mühlenfließes in westliche Richtung bis Mündung Südumfluter, 
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                            einschließlich südlichen Schweißgraben am Südumfluter in westliche Richtung bis in Höhe Hechtgraben, 
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                            westliches Ufer des Hechtgrabens unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in nördliche Richtung bis Hauptspree, 
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                            nördliches Ufer der Hauptspree unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in östliche Richtung bis Grenzgraben östlich der Lehder Horstäcker, 
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                            westliches Ufer des Grenzgrabens in nördliche Richtung unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze bis Mündung Eschenfließ, 
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                            südliches Ufer des Eschenfließes einschließlich aller Ufergehölze in westliche Richtung bis Mündung Lehder Graben, 
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                            westliches Ufer des Lehder Grabens einschließlich aller uferbegleitenden Gehölze in nördliche Richtung bis Kreuzung Bürgerfließ, 
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                            südliches Ufer des Bürgerfließes unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in westliche Richtung bis Mündung Zeits-Fließ, 
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                            östliches Ufer des Zeits-Fließes unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze bis Fußweg an der Dolzke, 
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                            einschließlich Fußweg an der Dolzke in westliche Richtung nach "Klein Japan" nördlich der alten Lübbenauer Badeanstalt, 
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                            südliches Ufer des Bürgerfließes unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in westliche Richtung bis Mündung Hauptspree, 
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                            südliches Ufer der Hauptspree einschließlich aller uferbegleitenden Gehölze ca. 200 m in südwestliche Richtung bis Mündung des 2. Wiesengrabens, 
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                            südliches Ufer des Wiesengrabens in westliche Richtung zur Stotthoffer Kahnfahrt (Stennewitzer Hafen), 
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                            westliches Ufer der Stotthoffer Kahnfahrt einschließlich der uferbegleitenden Gehölze in nördliche Richtung bis Mündung Balloke, 
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                            westlicher Damm der Balloke in nördliche Richtung bis Mündung Hauptspree, 
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                            südlichen Damm der Hauptspree einschließend in nördliche Richtung bis Ragower Kahnfahrt, 
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                            westliches Ufer der Ragower Kahnfahrt bis zur Gemarkungsgrenze Lübbenau-Lübben, 
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                            entlang Gemarkungsgrenze in nördliche Richtung bis zum alten Spreelauf, 
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                            einschließlich eines 10 m breiten westlichen Uferstreifens entlang der alten Spree in nördliche Richtung bis Mündung in den Mahlbusen, 
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                            Mahlbusen ausschließend östlicher Rand des Otter-Grabens in nördliche Richtung bis zu dessen Mündung in die Spree. 
                    Ausgenommen das Gebiet der Gemeinde Leipe mit dem Grenzverlauf: