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Mittellinie des Burg-Lübbener Kanals von der Mündung in die Spree südlich Lübben in südliche Richtung bis südliche Ortsgrenze Lübben,
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entlang der südlichen Ortsgrenze in östliche Richtung bis zum westlichen Damm des A-Graben-Nord,
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westlicher Damm des A-Graben-Nord in südliche Richtung bis in Höhe des 1. Wirtschaftsweges, der aus südlicher Richtung an den Nordumfluter heranführt,
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westlicher Rand des in südlicher Richtung führenden Wirtschaftsweges,
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ab Höhe Ragower Kahnfahrt südlicher Rand des Wirtschaftsweges in östliche Richtung bis Kreuzung mit dem Wirtschaftsweg, der vom VEG Radensdorf ins Weidesperrgebiet führt,
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Wirtschaftsweg ausschließend in südliche Richtung bis zum nördlichen Ufer des Großen Fließes,
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Nordufer des Großen Fließes unter Einschluß der uferbegleitenden Gehölze in östliche Richtung zur Brücke an der Mündung der Neuen Polenzoa,
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Wirtschaftsweg ausschließend in nördliche Richtung bis zur Krümmung des Weges nach Westen,
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in Verlängerung des Wirtschaftsweges in nördliche Richtung den Irrtumkanal einschließend bis zum Damm des Nordumfluters,
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Damm des Nordumfluters ausschließend in östliche Richtung bis zur Straße Straupitz-Burg in der Straupitzer Buschmühle,
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Straße ausschließend in südliche Richtung bis zum Großen Fließ,
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Südufer des Großen Fließes unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in westliche Richtung bis Mündung des Weidengrabens,
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östliches Ufer des Weidengrabens unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze bis Mündung Burg-Lübbener Kanal,
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südliches Ufer des Burg-Lübbener Kanals unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze bis Gemarkungsgrenze Leipe-Burg,
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Gemarkungsgrenze Leipe-Burg in südliche Richtung bis Rohrkanal,
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Gemarkungsgrenze Raddusch-Burg ab Rohrkanal in südliche Richtung bis Vetschauer Mühlenfließ,
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südliches Ufer des Vetschauer Mühlenfließes in westliche Richtung bis Mündung Südumfluter,
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einschließlich südlichen Schweißgraben am Südumfluter in westliche Richtung bis in Höhe Hechtgraben,
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westliches Ufer des Hechtgrabens unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in nördliche Richtung bis Hauptspree,
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nördliches Ufer der Hauptspree unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in östliche Richtung bis Grenzgraben östlich der Lehder Horstäcker,
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westliches Ufer des Grenzgrabens in nördliche Richtung unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze bis Mündung Eschenfließ,
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südliches Ufer des Eschenfließes einschließlich aller Ufergehölze in westliche Richtung bis Mündung Lehder Graben,
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westliches Ufer des Lehder Grabens einschließlich aller uferbegleitenden Gehölze in nördliche Richtung bis Kreuzung Bürgerfließ,
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südliches Ufer des Bürgerfließes unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in westliche Richtung bis Mündung Zeits-Fließ,
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östliches Ufer des Zeits-Fließes unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze bis Fußweg an der Dolzke,
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einschließlich Fußweg an der Dolzke in westliche Richtung nach "Klein Japan" nördlich der alten Lübbenauer Badeanstalt,
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südliches Ufer des Bürgerfließes unter Einschluß aller uferbegleitenden Gehölze in westliche Richtung bis Mündung Hauptspree,
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südliches Ufer der Hauptspree einschließlich aller uferbegleitenden Gehölze ca. 200 m in südwestliche Richtung bis Mündung des 2. Wiesengrabens,
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südliches Ufer des Wiesengrabens in westliche Richtung zur Stotthoffer Kahnfahrt (Stennewitzer Hafen),
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westliches Ufer der Stotthoffer Kahnfahrt einschließlich der uferbegleitenden Gehölze in nördliche Richtung bis Mündung Balloke,
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westlicher Damm der Balloke in nördliche Richtung bis Mündung Hauptspree,
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südlichen Damm der Hauptspree einschließend in nördliche Richtung bis Ragower Kahnfahrt,
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westliches Ufer der Ragower Kahnfahrt bis zur Gemarkungsgrenze Lübbenau-Lübben,
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entlang Gemarkungsgrenze in nördliche Richtung bis zum alten Spreelauf,
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einschließlich eines 10 m breiten westlichen Uferstreifens entlang der alten Spree in nördliche Richtung bis Mündung in den Mahlbusen,
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Mahlbusen ausschließend östlicher Rand des Otter-Grabens in nördliche Richtung bis zu dessen Mündung in die Spree.
Ausgenommen das Gebiet der Gemeinde Leipe mit dem Grenzverlauf: