(NatSGSpreewV)
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald"

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 2 NatSGSpreewV Flächenbeschreibung und Abgrenzung

(1) Die Niederungslandschaft des Biosphärenreservates Spreewald weist als Hauptbesonderheit ein feinmaschiges Fließgewässernetz von 971 km Länge auf. Zahlreiche periodische Hochwasserereignisse bilden die Voraussetzung für die Vielfalt an Lebensräumen mit hoher Artenmannigfaltigkeit der Flora und Fauna. Der Oberspreewald ist durch ein kleinflächiges Mosaik historisch gewachsener Landnutzungsformen, durch die sorbische und deutsche Bevölkerung gekennzeichnet, während der Unterspreewald vor allem durch eine naturnahe Waldbestockung von Erlenbruchwäldern und Hartholzauen geprägt wird.

(2) Die Grenze des Biosphärenreservates verläuft wie folgt:

1.
Straßenmitte am nördlichen Ortsausgang Neuendorf am See,
2.
Straßenmitte der den Neuendorfer See umgehenden Straße in nördlicher Richtung bis zur Kreisgrenze Lübben-Beeskow,
3.
Kreisgrenze der Kreise Lübben und Beeskow in östlicher Richtung zum westlichen Ufer des südlichen Spreealtarmes nördlich Pretschen,
4.
Kreisgrenze in südliche Richtung folgend bis einschließlich Weg südlich des Spreedammes,
5.
Weg in östlicher Richtung bis Einmündung des Waldweges aus südlicher Richtung,
6.
einschließlich Waldweg in südliche Richtung bis Ortseingang Pretschen,
7.
einschließlich Straße innerhalb der Ortslage bis zum Dorfanger,
8.
einschließlich Straße in südöstliche Richtung bis Abzweig der Straße nach Kuschkow in südwestliche Richtung,
9.
Straße einschließend in Richtung Kuschkow bis Ortsausgang, Straße in westliche Richtung bis Dorfanger F 179,
10.
Dorfanger südlich Straße nach Dürrenhofe bis Abzweig des Feldweges in Richtung Schlepzig ca. 1 km südlich F 179,
11.
Weg einschließend bis zur Mitte der Straßeneinmündung Schlepzig-Neu Lübbenau,
12.
Mitte der Straße zum Ortskern Schlepzig,
13.
Mitte der südöstlich aus Schlepzig führenden Straße über Börnichen zur F 87,
14.
Straßenmitte der F 87 in südwestliche Richtung bis zur Einmündung der F 320 in Lübben,
15.
Feldweg einschließend an der Stromversorgungsleitung in südöstliche Richtung nach Byhlen,
16.
ab Kreuzung in Byhlen einschließend in südliche Richtung bis Ortsausgang,
17.
anschließenden Feldweg einschließend in südliche Richtung bis östlichen Ortsrand Byhleguhre,
18.
einschließend Straße als Verlängerung des Feldweges in südliche Richtung,
19.
Straßenverbindung über Neu Byhleguhre und Saccassne nach Schmogrow,
20.
ab Straßenkreuzung in Schmogrow Straße einschließend in östliche Richtung bis Straßenkreuzung in Fehrow,
21.
Straße einschließend in südliche Richtung über Striesow einschließlich des Dorfangers in Briesen,
22.
Straße über Guhrow, Ruben, Papitz und Kunersdorf zum Bahnübergang des Bahnhofs Papitz,
23.
Bahndamm einschließend entlang der Bahnstrecke Görlitz-Berlin über Vetschau bis Bahnübergang Göritzer Mühle,
24.
Straße einschließend in südwestliche Richtung bis zur F 115,
25.
Straßenmitte der F 115 in nordwestliche Richtung über Lübbenau und Ragow bis zur Einmündung des Feldweges nach Neuendorf ca. 300 m nördlich Ortsausgang Ragow,
26.
Feldweg einschließend bis zur F 87 in Neuendorf,
27.
Straßenmitte der F 87 in nordöstliche Richtung bis Bahnübergang der Strecke Görlitz-Berlin südwestlich Lübben,
28.
Bahndamm einschließend nordwestliche Richtung bis Bahnübergang Groß Lubolz,
29.
Straßenmitte der Dorfstraße in nördliche Richtung bis ca. 200 m nördlich der Kirche einmündenden Straße aus nordwestlicher Richtung,
30.
Straße einschließend in westliche Richtung bis Ortsausgang,
31.
anschließenden Wiesen-Wald-Weg einschließend in nördliche Richtung bis zum Bugkgraben,
32.
einschließend der F 320 in östliche Richtung über Radensdorf und Straupitz bis Butzen,
33.
einschließend Waldweg entlang der Gemarkungsgrenze in nordwestliche Richtung bis zur Landstraße Schönewalde-Krausnick,
34.
einschließlich Landstraße bis zur Einmündung der Straße aus Richtung Brand in der Ortslage Krausnick,
35.
einschließend Straße in westliche Richtung nach Brand bis Waldgestell Forstabteilungsgrenze 368/375,
36.
einschließend Waldweg Forstabteilungsgrenze 368/375 in nördliche Richtung bis Forstabteilungsgrenze 393/397,
37.
einschließend Waldweg in westliche Richtung bis Kreisgrenze Lübben-Königs Wusterhausen,
38.
Kreisgrenze in nördliche Richtung, nördlich den Köthener See umführend, bis Uferweg nach Neuköthen,
39.
einschließend Uferweg Neuköthen bis Ortslage,
40.
Weg durch Neuköthen bis Dahme-Umflutkanal in östlicher Richtung folgend,
41.
Dahme-Umflutkanal querend, der 20 kV-Leitung nordöstlich folgend bis Einmündung Zufahrtsweg Försterei Klein Wasserburg,
42.
Zufahrtsweg Försterei Klein Wasserburg einschließend nordwestlich folgend bis F 179,
43.
F 179 einschließend südöstlich bis Abzweig Straße Neuendorf,
44.
Straßenmitte der Straße Richtung Neuendorf bis nördlich einmündender Wiesenweg bis ca. 750 m vor der Ortslage Neuendorf,
45.
entlang der hier beginnenden Gemarkungsgrenze, Neuendorf nördlich umführend zur Straße am Ortsausgang in östliche Richtung.

(3) Die Grenze des Biosphärenreservates ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Biosphärenreservates in Forstkarten M 1:25.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Reservatsverwaltung und den zuständigen Kreisverwaltungen. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.