(NatSGSchorfhV)
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin"

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 4 NatSGSchorfhV Schutzzweck

(1) Die Unterschutzstellung dient dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der besonderen Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer in Mitteleuropa einzigartigen Kulturlandschaft.

(2) Das Landschaftsschutzgebiet wird geschützt:

1.
zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
2.
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und
3.
wegen der besonderen Bedeutung dieses Gebietes für die Erholung.

(3) Die nachstehend näher beschriebenen Gebiete werden als Naturschutzgebiete oder Totalreservate zur Erhaltung, Herstellung oder Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes wegen der jeweils angegebenen besonderen Eigenschaften unter Schutz gestellt. Im einzelnen werden folgende Gebiete als Naturschutzgebiete (NSG) oder Totalreservate geschützt:

1.
NSG Nr. 1 "Bollwinwiesen/Großer Gollinsee"
-
zur Erhaltung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten und der oligotroph-alkalischen Seenkette und den Torfmoosmooren,
-
wegen der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
2.
NSG Nr. 2 "Buchheide"
-
zur Erhaltung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der teilweise vernäßten, kalkreichen Grundmoränenlandschaft.
3.
NSG Nr. 3 "Endmoränenlandschaft bei Ringenwalde"
-
zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten, vor allem der naturnahen Waldgesellschaften in der besonders typisch ausgebildeten Endmoränenlandschaft,
-
aus landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen.
4.
NSG Nr. 4 "Krinertseen"
-
zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der mesotroph-alkalischen Seen und der oligotrophen Verlandungsmoore,
-
wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes.
5.
Totalreservat Nr. 4 "Krinertseen"Es umfaß den kleinen Krinertsee mit dem angrenzenden Verlandungsmoor. Diese Flächen sollen - nach Wiederherstellung ihres natürlichen Wasserhaushalts - sich selbst überlassen bleiben, um die Entwicklung zu beobachten.
6.
NSG Nr. 5 "Winkel", südwestlich Ringenwalde
-
zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten der sollreichen, vernäßten Grundmoränenlandschaft.
7.
NSG/Totalreservat Nr. 6 "Reiersdorf"Es enthält den Reiersdorfer See mit den umliegenden Moorbereichen und westlich angrenzenden Kiefernbeständen verschiedener Altersstufen auf Sanderstandorten der Weichselkaltzeit. Die forstlich unbeeinflußte Entwicklung der Kiefernforsten zu standortgerechten Waldökosystemen unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflußten Großklimas und des Nährkraftgehaltes des pommerschen Stadiums soll untersucht werden.Schutzziel des Reiersdorfer Sees mit seinen Moorbereichen ist die Erhaltung als Lebensraum für akut bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
8.
NSG Nr. 7 "Poratzer Moränenlandschaft"
-
zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten der seen- und moorreichen Moränenlandschaft,
-
aus geowissenschaftlichen Gründen.
9.
Totalreservat Nr. 7aEs enthält überwiegend naturnahe Buchenbestände. Schutzziel ist die Untersuchung der Buchenwaldökosysteme unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflußten Großklimas hinsichtlich ihrer Entwicklung ohne forstwirtschaftliche Beeinflussung.
10.
Totalreservat Nr. 7bEs handelt sich um ein oligotrophes Torfmoosmoor mit Kolkbildungen. Die Fläche soll sich selbst überlassen bleiben.
11.
NSG Nr. 8 "Arnimswalde"
-
zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten der stark kuppierten Moränenlandschaft mit den vielfältigen Landschaftselementen, insbesondere der Pflanzengesellschaften der Trockenrasen und der Moore inmitten der Mischwaldgebiete.
12.
Totalreservat Nr. 8Nach Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes sollen die Moore ihrer Eigendynamik überlassen werden. Außerdem soll unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflußten Großklimas die Entwicklung der Mischwaldbestände hinsichtlich ihrer Artenzusammensetzung ohne forstliche Beeinflussung untersucht werden.
13.
NSG Nr. 9 "Labüskewiesen"
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zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der orchideenreichen Moorwiesen.
14.
NSG Nr. 10 "Großer Briesensee"
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zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
15.
NSG Nr. 11 "Suckower Haussee"
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zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der Quellmoore, Feuchtwiesen und Trockenrasen.
16.
NSG Nr. 12 "Melzower Forst"
-
zur Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten der stark kuppierten, wasserflächenreichen Moränenlandschaft,
-
aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen.
17.
Totalreservat Nr. 12aEs handelt sich um naturnahe Buchen- und Eichenbestände auf grund- und stauwasserfreien Moränenstandorten, die auch zahlreiche Sölle enthalten. Unter den Bedingungen eines kontinental beeinflußten Großklimas soll die Entwicklung der Laubwälder zu standortgerechten Waldökosystemen beobachtet werden.
18.
Totalreservat Nr. 12bEs handelt sich um naturnahe Laubwaldbestände auf Moränenhügeln mit kalkhaltigen Hangquellmooren. Die Laubwaldbestände sollen unter den Bedingungen eines kontinental beeinflußten Großklimas hinsichtlich ihrer Entwicklung zu standortgerechten Waldökosystemen untersucht werden.
19.
NSG Nr. 13 "Eulenberge"
-
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten der kalkreichen Moränenlandschaft mit einem Randverschneidungsrelief zur Ückeraue, insbesondere durch Lebensgemeinschaften der Trockenrasen mit Wiesensteppenpflanzen charakterisiert.
20.
Totalreservat Nr. 13Es handelt sich um die Kiefernbestände der Eulenberge auf Sandrendzinen einschließlich der darin befindlichen Bachläufe. Unter den vielfältigen meso- und großklimatischen Bedingungen soll die Entwicklung in Richtung standortgerechter Pflanzengesellschaften beobachtet werden.
21.
NSG Nr. 14 "Breitenteichische Mühle"
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zur Erhaltung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten einer Sandinsel im Welsequellbereich.
22.
NSG Nr. 15 "Hintenteiche bei Biesenbrow"
-
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten,
-
wegen der besonderen Schönheit des Gebietes.
23.
NSG Nr. 16 "Torfbruch bei Polßen"
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zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der feuchten Orchideenwiesen.
24.
NSG Nr. 17 "Großer Plötzsee"Es handelt sich um die Seenfläche des Großen Plötzsees mit einer 100 m breiten Schutzzone entlang des Ufers. Die westliche Grenze des Gebietes ist die östliche Seite des Bahndammes.Schutzziel des Großen Plötzsees ist die Erhaltung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
25.
NSG Nr. 18 "Fischteiche Blumberger Mühle"
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zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere auch als Nahrungs- und Rastgebiet bedrohter Wasservögel.
26.
NSG Nr. 19 "Kienhorst/Köllnseen/Eichheide"
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zur Erhaltung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten der Kiefernwald- und Seenkomplexe, insbesondere der Lebensgemeinschaften der mesotrophen Seen und der Moore,
-
wegen der besonderen Eigenart des Gebietes.
27.
Totalreservat Nr. 19aEs handelt sich um die beiden südlichen Köllnseen als mesotrophe Sanderseen mit spezifischer Ufer- und Unterwasservegetation und den Verlandungszonen, sowie den angrenzenden Kiefernbeständen im Sander der Weichselkaltzeit. Die Entwicklung der Kiefer unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflußten Großklimas und des Nährstoffgehaltes des Brandenburger Stadiums in Richtung Klimaxgesellschaft soll untersucht werden. Die Seen mit ihren Verlandungszonen sollen sich selbst überlassen bleiben.
28.
Totalreservat Nr. 19bEs handelt sich um das Moorgebiet der Pinnowseen als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet soll sich selbst überlassen bleiben.
29.
Totalreservat Nr. 19cEs handelt sich vorwiegend um Kiefernbaumhölzer auf Altdünen der Weichselkaltzeit. Die Entwicklung der Kiefer unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflußten Großklimas und des Nährkraftgehaltes holozän umgelagerter Sande des Brandenburger Stadiums in Richtung Klimaxgesellschaft soll untersucht werden.
30.
NSG Nr. 20 "Rarangseen"
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zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der Seen und Moore sowie der Moosflora.
31.
NSG Nr. 21 "Großer Lubowsee"
-
zur Erhaltung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten des Lubowsees und der Bruchgebiete.
32.
NSG Nr. 22 "Wacholderjagen"
-
zur Erhaltung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
33.
NSG Nr. 23 "Grumsiner Forst/Redernswalde"
-
zur Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
34.
Totalreservat Nr. 23aEs umfaßt eines der größten Verlandungsmoore eines ehemaligen Sees. Diese Flächen sollen - nach Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushalts - sich selbst überlassen bleiben.
35.
Totalreservat Nr. 23bEs handelt sich um den Zentralbereich eines stark kuppierten Geländes, u.a. mit niederschlagswassergespeisten Seen und Söllen und den unterschiedlichsten Mooren. Außerdem befinden sich dort Altbuchenbestände auf Geschiebelehm-Sandmosaiken des Pommerschen Stadiums der Weichselkaltzeit. Die Entwicklung der Buchen- und Eichenbestände unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflußten Großklimas soll in Richtung Klimaxgesellschaft untersucht werden.
36.
NSG Nr. 24 "Tiefer See"
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zur Erhaltung des Lebensraumes bedrohter Tier- und Pflanzenarten des mesotroph-alkalischen Klarwassersees.
37.
Totalreservat Nr. 25 "Breitefenn"
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zur Erhaltung und natürlichen Entwicklung des Eichenaltholzbestandes. Die Entwicklung der Eiche soll unter den Bedingungen eines kontinental beeinflußten Großklimas in Richtung Klimaxgesellschaften weiter untersucht werden.
38.
Totalreservat Nr. 26 "Pimpinellenberg"
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zur Erhaltung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Pflanzen extrazonaler, steppenähnlicher, kontinentaler Trockenrasen,
-
aus naturwissenschaftlichen Gründen.
39.
NSG Nr. 27 "Plagefenn"
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zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften unterschiedlicher wertvoller Moortypen, Gewässer und Waldgesellschaften.
40.
Totalreservat Nr. 27aEs umfaßt den Großen und Kleinen Plagesee mit seinen Verlandungszonen und unterschiedlichen Moortypen. Die natürliche Entwicklung dieses Gebietes soll untersucht werden.
41.
NSG Nr. 28 "Niederoderbruch"
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zur Erhaltung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten der vielfältig mit unterschiedlichen Landschaftselementen ausgestatteten Niedermoorgebiete des Urstromtals.
42.
NSG Nr. 29 "Kanonen- und Schloßberg, Schäfergrund"
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zur Erhaltung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der Trockenrasen in den zwei Gebieten.
43.
NSG Nr. 30 "Fettseemoor"
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zur Erhaltung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten in einem funktionsfähigen mesotrophen Moorkomplex.
44.
NSG Nr. 31 "Tongruben Neuenhagen"
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zur Erhaltung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der ehemaligen Tongruben.