Mit der Festsetzung als Biosphärenreservat wird bezweckt, die naturräumliche Eigenart der Rhön in Verbindung mit gebietstypischer Nutzung zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Insbesondere sind: 
        
            - 1.
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                die charakteristischen Lebensgemeinschaften mit ihrer Artenvielfalt zu erhalten, 
- 2.
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                die historische Nutzungsform der Weidewirtschaft zur Pflege des Grünlandes zu erhalten oder wiederherzustellen, 
- 3.
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                die natürlichen und naturnahen Wälder zu erhalten, 
- 4.
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                die Fließ- und Standgewässer sowie Moore und Verlandungsflächen zu erhalten und zu entwickeln, 
- 5.
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                Freilandforschungen sowie Studien- und Demonstrationsmöglichkeiten, soweit sie mit dem Schutzzweck übereinstimmen, 
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                die Teile der harmonischen Kulturlandschaft für landschaftsökologisch vertretbare Formen der Bildung und Erholung zu erschließen und zu sichern.