Nachweisverordnung (NachwV)
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Ausfertigungsdatum: 20.10.2006


Inhaltsübersicht NachwV

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
 
Teil 2
Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen
§ 2Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung
  
 Abschnitt 1
 Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung
§ 3Entsorgungsnachweis
§ 4Eingangsbestätigung
§ 5Bestätigung des Entsorgungsnachweises
§ 6Handhabung nach Entscheidung
§ 7Freistellung und Privilegierung
§ 8Anordnung, Widerruf
§ 9Sammelentsorgungsnachweis
  
 Abschnitt 2
 Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung
§ 10Begleitschein
§ 11Ausfüllen und Handhabung der Begleitscheine
§ 12Übernahmeschein bei Sammelentsorgung
§ 13Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung
  
 Abschnitt 3
 Sonderfälle
§ 14Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften
§ 15Verwertung außerhalb einer Entsorgungsanlage
§ 16Kleinmengen
§ 16aVorlage von Belegen auf Verlangen eines früheren Besitzers
§ 16bMitführungspflicht
  
 Abschnitt 4
 Elektronische Nachweisführung
§ 17Grundsatz
§ 18Kommunikation
§ 19Signatur, Übermittlung
§ 20Koordinierung
§ 21Ausnahmen
§ 22Störung des Kommunikationssystems
 
Teil 3
Registerführung über die Entsorgung von Abfällen
§ 23Kreis der Registerpflichtigen
§ 24Führung der Register
§ 25Dauer der Registrierung, elektronische Registerführung
§ 25aRegisterführung durch Händler und Makler
 
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen
§ 26Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten
§ 27Nachweisführung in besonderen Fällen
§ 28Vergabe von Kennnummern
§ 29Ordnungswidrigkeiten
 
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 30Übergangsbestimmungen für geltende Freistellungen
§ 31(weggefallen)
  
Anlage 1Formblätter zu Teil 2 Abschnitt 1 und 2 sowie § 24 Abs. 4
Anlage 2Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 3
Anlage 3Vorgaben für strukturierte Nachrichten/Schnittstellen nach § 18 Abs. 1