(1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen 
        
            - 1.
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                die gesundheitlichen Anforderungen für den Dienst zu wechselnden Zeiten erfüllt und 
- 2.
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                ein ausreichendes Seh-, Hör- und Sprechvermögen besitzt. 
        (2) Bewerberinnen und Bewerber für den Geoinformationsdienst der Bundeswehr müssen zusätzlich 
        
            - 1.
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                für eine Beamtenlaufbahn die Bereitschaft erklären, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat teilzunehmen, oder 
- 2.
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                für eine Soldatenlaufbahn erfolgreich ein Eignungsfeststellungsverfahren absolviert haben.