(MusikfachhAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

Ausfertigungsdatum: 24.03.2009


§ 1 MusikfachhAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Musikfachhändler/Musikfachhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.